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   BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53   

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https://dejure.org/1955,4468
BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53 (https://dejure.org/1955,4468)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1955 - I ZR 165/53 (https://dejure.org/1955,4468)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1955 - I ZR 165/53 (https://dejure.org/1955,4468)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1955, 847
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53
    Jedoch kann das Revisionsgericht auf Grund der vom Tatrichter festgestellten oder der gerichtsbekannten Tatsachen nachprüfen, ob der Tatrichter nicht den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit (§ 932 Abs. 2 BGB) verkannt hat (vgl. BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] ).
  • BGH, 13.05.1955 - I ZR 137/53

    Eisenbahnhaftung

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53
    Andererseits kann aber die Klägerin auf Grund der ihr abgetretenen Ersatzansprüche der Eigentümer gegen die Beklagte auch nicht ohne weiteres die vollen Rechte ihrer Zedenten ausüben (vgl. das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 13. Mai 1955 - I ZR 137/53 -).
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52

    Wertpapierbereinigung. Rückgriff

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53
    Der Senat hat bereits in dem in BGHZ 8, 222 veröffentlichten Urteil, das kraftlos gewordene Wertpapiere zum Gegenstand hat, die gerichtsbekannten Tatsachen auf dem Wertpapiermarkt geschildert (S. 229).
  • BGH, 17.12.1952 - VI ZR 29/52

    Parteivernehmung und Geständnis

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53
    Die Klägerin hat gegen ihre Kommissionärspflichten verstoßen, als sie von der Beklagten den Verkaufsauftrag entgegennahm, obwohl sie damit rechnen mußte, daß es sich um unreelle Stücke handelte (BGHZ 8, 235).
  • RG, 28.06.1927 - II 4/27

    Verkauf einer fremden Sache

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53
    Die Klägerin war nun freilich nicht nur auf Grund des § 50 WBG, sondern u.U. auch auf Grund der §§ 990 Abs. 1 S. 1, 989 BGB den Eigentümern gegenüber ersatzpflichtig, falls sie beim Erwerb des Besitzes an den Wertpapieren nicht in gutem Glauben war, da sie infolge der Veräußerung der Papiere diese nicht an die Eigentümer herausgeben konnte (vgl. RGZ 117, 335).
  • RG, 21.10.1908 - V 598/07

    Bauabstand zum Landgerichtsgebäude - §§ 434, 440 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53
    Für anfängliches Unvermögen zur Eigentumsverschaffung haftet die Verkäuferin, auch wenn sie kein Verschulden treffen würde, da sie für ihre Leistungsfähigkeit einstehen muß (RGZ 69, 355 [357]).
  • RG, 26.05.1933 - VII 69/33

    Zur Anwendung des § 1207 BGB. (in Verbindung mit § 932 das.) und des § 366 HGB.

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53
    Wenn auch die Frage der Gutgläubigkeit letzten Endes unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles entschieden werden muß, so läßt sich doch der allgemeine Satz aufstellen, daß die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Erwerbers um so höher sein müssen, je unruhiger, ungeordneter und unsicherer die Zeiten sind, in denen der Erwerb stattgefunden hat (vgl. RGZ 141, 129 [132]).
  • RG, 15.12.1921 - VI 301/21

    Rechtsnatur des Darlehens

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53
    Auch der Erwerb von Eigentum an Geld oder Inhaberpapieren, mögen diese abhanden gekommen sein oder nicht, setzt bei Veräußerung eines Nichtberechtigten stets den guten Glauben des Erwerbers voraus (RGZ 103, 286 [288]).
  • RG, 10.12.1924 - I 564/24

    Wertpapiere; Rechtsmangel

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53
    Ist hiernach für die Revisionsinstanz davon auszugehen, daß die Klägerin nicht Eigentümerin der Papiere geworden ist, so hat die Beklagte die ihr nach § 433 Abs. 1 BGB obliegende Verpflichtung nicht erfüllt, der Klägerin das Eigentum an den Aktien sowie das in den Papieren verkörperte Mitgliedschaftsrecht zu verschaffen (vgl. RGZ 109, 295 [297]).
  • RG, 06.03.1923 - III 308/22

    Veräußerung von Militärgut

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53
    Der Verzicht auf das ihr vom Gesetz gegebene Rückgriffsrecht wäre etwas so Ungewöhnliches, daß es der Darlegung besonderer Umstände vor dem Tatrichter bedurft hätte, um ihn zu einer Prüfung nach dieser Richtung zu veranlassen (RGZ 106, 350 [355]).
  • BGH, 21.01.1957 - II ZR 335/55

    Rechtsmittel

    Die Beraubung der Tresore der Berliner Banken, vor allem der Reichsbank, hatten infolge ihres Umfanges zu einer sehr weitgehenden Unsicherheit geführt, wie sie in der Amtlichen Begründung zum Wertpapierbereinigungsgesetz (ÖffAnz VerWiGeb 1949 Nr. 79, Eichhorn Handbuch S 252) und auch in den beiden Entscheidungen des I. Zivilsenats vom 16. Dezember 1952 (BGHZ 8, 222 [229 f]) und vom 12. Juli 1955 ( I ZR 165/53, LindMöhr Nr. 4 zu § 21 WBG, vollständig in WM 1955, 1247, vgl. auch das zum Abdruck vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 10. Januar 1957, II ZR 339/55) geschildert wird.

    Diese Verpflichtung hätte er auch dann nicht erfüllt, wenn entgegen den vom I. Zivilsenat im Urteil vom 12. Juli 1955 ( I ZR 165/53) geäußerten Bedenken das Eigentum kraft guten Glaubens erworben werden konnte.

  • BGH, 07.12.1955 - IV ZR 109/55

    Rechtsmittel

    Auch die Entscheidung des I. Zivilsenats vom 12. Juli 1955 - I ZR 165/53 - läßt nicht erkennen, daß in diesem Punkt der Senat anderer Meinung gewesen sei, zumal da er sich ausdrücklich auf die maßgebende Entscheidung des hier erkennenden Senats in BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] [16] bezieht.
  • BGH, 07.02.1956 - I ZR 43/54

    Rechtsmittel

    Aus dem Umstand, daß der Beklagte die Rechte, die in den Wertpapieren verkörpert sein sollten, dem Ehemann der Klägerin tatsächlich nicht verschafft hat, da dieser bzw. seine Rechtsnachfolgerin die in den Aktien verbrieften Rechte nicht ausüben kann, folgert das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Auffassung des erkennenden Senats (BGHZ 8, 222 [234]; Urteil vom 12. Juli 1955 - I ZR 165/53 -), daß die Klägerin Lieferung der Aktien als Erfüllungsanspruch geltend machen kann (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • BGH, 10.02.1958 - II ZR 300/56

    Rechtsmittel

    Die Annahme, in all den Fällen, in denen derartige Bestätigungen abgegeben worden seien, habe der Käufer auf eine ihm kraft Gesetzes zustehende Haftung verzichtet, erscheint jedoch bedenklich; ein Verzicht auf ein Rückgriffsrecht ist, wenn hierfür nicht die Begleitumstände sprechen oder sonstige nähere Anhaltspunkte vorliegen, nicht ohne weiteres anzunehmen (vgl. Urteil des I. Zivilsenates vom 12. Juli 1955 - I ZR 165/53 - WM 1955, 1247).
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